Die Grundregel
Innerhalb der EU und im Warenverkehr mit der Schweiz müssen Holzverpackungen in der Regel nicht nach ISPM 15 behandelt sein. Ausnahmen gibt es, wenn innerhalb der EU Schädlinge auftreten. Für fast alle anderen Länder gilt: Verpackungen aus Massivholz – Kisten, Paletten, Gestelle, Stauholz – müssen behandelt und mit dem IPPC-Stempel gekennzeichnet sein. Holzwerkstoffe wie OSB- und Sperrholzplatten sind vom Standard nicht erfasst. Was der Stempel bedeutet, erklärt unser Ratgeber ISPM 15.
Wichtige Exportländer, die ISPM 15 verlangen
| Europa außerhalb der EU | Großbritannien, Norwegen, Türkei, Ukraine, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Albanien, Moldau, Montenegro |
|---|---|
| Amerika | USA, Kanada, Mexiko, Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru |
| Asien | China, Japan, Südkorea, Indien, Taiwan, Vietnam, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Israel |
| Afrika und Naher Osten | Ägypten, Marokko, Tunesien, Algerien, Südafrika, Kenia, Nigeria, Jordanien |
| Ozeanien | Australien, Neuseeland |
Die Liste ist nicht vollständig: Die meisten Staaten der Welt wenden ISPM 15 an. Die amtliche Übersicht der Anwenderstaaten mit nationalen Besonderheiten führt in Deutschland das Julius-Kühn-Institut.
Sonderfälle, auf die es ankommt
- Großbritannien – seit dem Brexit gilt ISPM 15 auch für Sendungen aus der EU.
- Schweiz – im Warenverkehr mit der EU in der Regel nicht nötig.
- Australien und Neuseeland – zusätzlich zum Stempel werden Erklärungen zur Verpackung bzw. zum Container verlangt; das Holz muss rindenfrei sein.
- Singapur und Hongkong – keine strenge Pflicht, ISPM 15 wird aber empfohlen.
- Rindenfrei – viele Länder verlangen ausdrücklich entrindetes Holz, etwa Argentinien, Bangladesch, Serbien oder Montenegro.
Was passiert, wenn der Stempel fehlt?
Fehlt die Behandlung oder ist der Stempel nicht lesbar, drohen kostenpflichtige Nachbehandlung, Zurückweisung oder im Einzelfall die Vernichtung der Sendung. Bei wiederholten Verstößen kann ein Land sogar ein Importverbot gegen das Unternehmen verhängen. Darauf weisen die Industrie- und Handelskammern regelmäßig hin – China etwa beanstandet immer wieder unbehandelte Paletten und Kisten aus der EU.
Unser Tipp: im Zweifel immer mit Stempel
Wer nicht sicher ist, wohin die Ware am Ende geht, oder die Kiste später wiederverwenden will, lässt sie gleich nach ISPM 15 bauen. Der Mehraufwand ist gering, das Risiko am Zoll dafür weg. Bei Sendungen in Länder mit Zusatzerklärungen sprechen Sie die Papiere am besten mit Ihrem Spediteur ab.
ISPM-15-Kisten aus Berlin
Wir sind unter DE-BE1 49051 registriert und kennzeichnen Exportkisten und Gestelle selbst. Fertigung in der Regel in 3 Werktagen nach Bestelleingang, Express möglich – auf Wunsch mit Lieferung durch unsere eigene Flotte zum Hafen oder Spediteur.