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Ratgeber

ISPM 15 einfach erklärt: Was der IPPC-Stempel auf Ihrer Exportkiste bedeutet

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Jan MüllerNorth Industries & Logistics · 28.10.2026

Wer Ware in Holzkisten oder auf Paletten ins Ausland schickt, stößt schnell auf ISPM 15. Hier erklären wir verständlich, was dahintersteckt, welche Verpackungen betroffen sind und woran Sie eine korrekt gekennzeichnete Kiste erkennen.

ISPM-15-Stempel mit IPPC-Ähre, Kennung DE-BE1 49051 und HT auf einer Holzkiste

Was ist ISPM 15?

ISPM 15 ist ein internationaler Standard für Verpackungen aus Holz. Die Abkürzung steht für „International Standards for Phytosanitary Measures No. 15“. Herausgegeben wird er vom Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen IPPC, das zur Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen gehört.

Das Ziel: Mit Holzverpackungen sollen keine Schädlinge von einem Land ins andere eingeschleppt werden. Gefürchtet sind zum Beispiel der Kiefernholznematode und der Asiatische Laubholzbockkäfer, die ganze Wälder schädigen können. Deshalb muss Verpackungsholz vor dem Export behandelt und gekennzeichnet werden.

Welche Verpackungen sind betroffen?

ISPM 15 gilt für Verpackungen aus Massivholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm. Dazu gehören:

  • Holzkisten und Exportkisten (die Teile aus Massivholz, etwa Rahmen und Kufen)
  • Paletten
  • Transportgestelle und Verschläge
  • Stauholz, mit dem Ladung im Container verkeilt wird

Ausgenommen sind Holzwerkstoffe wie OSB-, Sperrholz- und Spanplatten, weil sie bei der Herstellung ohnehin mit Hitze, Leim und Druck verarbeitet werden. Eine Kiste mit OSB-Wänden braucht trotzdem eine Kennzeichnung, sobald Rahmen oder Kufen aus Massivholz sind – und das ist fast immer so.

Wie wird das Holz behandelt?

Die übliche Methode in Deutschland ist die Hitzebehandlung, im Stempel mit HT abgekürzt (heat treatment). Dabei wird das Holz so lange erhitzt, bis im Kern mindestens 56 °C über 30 Minuten erreicht sind. Das tötet Schädlinge und ihre Larven zuverlässig ab.

Daneben gibt es die dielektrische Erwärmung (Kürzel DH). Die Begasung mit Methylbromid (Kürzel MB) ist in der EU nicht mehr erlaubt.

Der IPPC-Stempel einfach erklärt

Behandeltes Verpackungsholz erkennen Sie am IPPC-Stempel. Am Beispiel unseres eigenen Stempels:

Ähren-Symboldas Zeichen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens IPPC
DELändercode – das Holz wurde in Deutschland gekennzeichnet
BE1Kennung des Bundeslandes, hier Berlin
49051die Registriernummer des Betriebs, hier North Industries & Logistics
HTdie Behandlungsart: Hitzebehandlung

Der Stempel muss gut lesbar und dauerhaft auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung angebracht sein. Handschriftliche Kennzeichnungen werden nicht akzeptiert.

Welche Länder verlangen ISPM 15?

Fast alle Länder außerhalb der EU verlangen für Holzverpackungen die ISPM-15-Kennzeichnung – darunter die USA, Kanada, China, Australien und Großbritannien. Innerhalb der EU ist sie für die meisten Sendungen nicht vorgeschrieben.

Viele Unternehmen verwenden trotzdem grundsätzlich ISPM-15-Holz. Dann kann jede Kiste in jedes Land gehen, und niemand muss vor dem Versand prüfen, ob das Ziel die Kennzeichnung verlangt.

Eine ausführliche Übersicht mit Sonderfällen finden Sie in unserer ISPM 15 Länderliste.

Was passiert ohne Stempel?

Kommt eine Sendung mit unbehandeltem oder falsch gekennzeichnetem Holz an, kann der Zoll sie zurückhalten. Dann wird die Verpackung behandelt, vernichtet oder die ganze Sendung zurückgeschickt – auf Kosten des Versenders. Dazu kommen Verzögerungen, die oft teurer sind als die Kiste selbst.

Wer darf den Stempel anbringen?

Den IPPC-Stempel dürfen nur registrierte Betriebe anbringen, die von den Pflanzenschutzbehörden überwacht werden. In Deutschland führt das Julius-Kühn-Institut eine Liste der registrierten Betriebe. North Industries & Logistics ist unter der Nummer DE-BE1 49051 registriert. Wir verwenden hitzebehandeltes Holz und kennzeichnen unsere Exportkisten, Paletten und Gestelle selbst.

Checkliste für Ihre Exportsendung

  1. Zielland klären: liegt es außerhalb der EU?
  2. Alle Teile aus Massivholz prüfen: Kiste, Kufen, Palette, Stauholz.
  3. Stempel prüfen: IPPC-Ähre, DE, Registriernummer und HT gut lesbar auf zwei Seiten.
  4. Bei Reparaturen: neue Holzteile müssen ebenfalls behandelt sein.
  5. Im Zweifel: Verpackung vom registrierten Betrieb bauen lassen.
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

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Die OSB-Platten selbst sind ausgenommen. Rahmen und Kufen aus Massivholz müssen aber behandelt und gekennzeichnet sein. Deshalb trägt eine Exportkiste aus OSB in der Praxis fast immer den Stempel.

Ja. Paletten aus Massivholz fallen unter ISPM 15 und brauchen für Länder außerhalb der EU die Kennzeichnung.

Nein. Nur registrierte und überwachte Betriebe dürfen den IPPC-Stempel anbringen.

Für die meisten Sendungen innerhalb der EU nicht. Für Länder außerhalb der EU fast immer.

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